Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Office & Project GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese gelten somit auch für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Erbringung von Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Gegenbestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts-/Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Office & Project GmbH & Co. KG sie schriftlich bestätigt.
II. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Die Mitarbeiter der Firma Office & Project GmbH & Co. KG sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
III. Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich Office & Project GmbH & Co. KG an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise, 7 Tage ab deren Datum, gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab der Betriebsstätte Riedstadt. An-/Abfahrtzeiten zu den Leistungsorten gelten als abzurechnende Arbeitszeiten. Ausgenommen sind Festpreisangebote, welche die An-/Abfahrtzeiten beinhalten.
IV. Lieferungs- und Leistungsziel
Liefer-/Leistungstermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.
Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen sowie falsche bzw. verzögerte Eigenbelieferung –, hat Office & Project GmbH & Co. KG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Office & Project GmbH & Co. KG, die Lieferungen bzw. Leistungen auf die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferfrist oder wird Office & Project GmbH & Co. KG von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Office & Project GmbH & Co. KG nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt wird.
Office & Project GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
V. Haftung / Gewährleistung
Für die von Office & Project GmbH & Co. KG erbrachten Leistungen gelten die Haftungsbedingungen gemäß HGB §§ 451 ff. als vereinbart.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Fa. Office & Project GmbH & Co. KG als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
VI. Nutzungsrecht
Alle von der Fa. Office & Project GmbH & Co. KG im Rahmen von Vertragsausführungen gefertigten Arbeiten, Aufzeichnungen, Unterlagen, Präsentationen und elektronischen Daten sind Eigentum der Fa. Office & Project GmbH & Co. KG. Die Herausgabe dieser Unterlagen kann vom Kunden nicht verlangt werden.
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Bezahlung der Leistung für die vertraglich vereinbarte Dauer und den vereinbarten Umfang nicht ausschließliche und nicht übertragbare einfache Nutzungsrechte an den von Office & Project GmbH & Co. KG für die Auftragsausführung gefertigten Arbeiten.
Die Übertragung von eingeräumten Nutzungsrechten an Dritte sowie Mehrfachnutzungen sind entgeltpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Office & Project GmbH & Co. KG. Der Kunde hat die Fa. Office & Project GmbH & Co. KG unverzüglich über die Überlassung sowie Mehrfachnutzungen von Nutzungsrechten zu informieren.
Nach Ende des Vertrages fallen die übertragenen Rechte des Kunden ohne weitere Rechtshandlung an die Fa. Office & Project GmbH & Co. KG zurück.
VII. Urheberrecht
Die von der Fa. Office & Project GmbH & Co. KG im Bereich der Softwareentwicklung und des Webdesigns erbrachten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelungen gelten auch dann als vereinbart, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nach dem Urheberrechtsgesetz nicht erreicht ist.
Die Fa. Office & Project GmbH & Co. KG ist berechtigt, die von ihr gefertigten Arbeiten für Eigenwerbung zu nutzen und zu publizieren. Ferner ist es ihr gestattet, den Kunden als Referenzkunden zu nennen. Der Kunde räumt der Fa. Office & Project GmbH & Co. KG das Recht ein, die angefertigten Arbeiten zu Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben.
Die von der Fa. Office & Project GmbH & Co. KG angefertigten Arbeiten dürfen durch den Kunden weder im Original noch in Kopie zur Weiterbearbeitung an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung des Werks oder von Teilen des Werks ist unzulässig.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, deren Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fa. Office & Project GmbH & Co. KG.
VIII. Anwendbares Recht
Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Käufer Vollkaufmann i. S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Darmstadt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.